27.04.2020
In der vergangenen Woche hatte der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) im Zusammenhang mit der bevorstehenden Wiedereröffnung der Schulen Hygieneregeln präsentiert. Heute veröffentlicht der BIV vor dem Hintergrund der zunehmenden Öffnung von Einrichtungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens weitere Handlungsempfehlungen.
Das Maßnahmepaket enthält Empfehlungen zur Vorbereitung von zum Beispiel gewerblichen Gebäuden vor der Wiedereröffnung sowie die Festlegung von Reinigungsintervallen während der COVID19-Pandemie. „Adressaten sind neben den Mitgliedsunternehmen auch Kunden, die mit den Maßnahmen zur Unterbrechung von Infektionsketten beitragen und den psychologischen Bedürfnissen ihrer Beschäftigten, Besucher und Kunden in dieser Zeit großer Verunsicherung genügen wollen“, erklärt BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart.
Die dringende Empfehlung des BIV lautet, die Häufigkeit der Reinigung auf nutzungstäglich zu erhöhen und ggfs. auch mit Tageskräften eine kontinuierliche Reinhaltung von Hotspots zu gewährleisten. Eine häufigere Reinigung kommt insbesondere für solche Bereiche in Frage, an denen sich viele Personen aufhalten (z. B. Eingangsbereiche, Sanitärräume, Großraumbüros, Kantinenbereiche) und für Kontaktflächen, die von vielen Personen wechselnd benutzt werden.
Zu den Handlungsempfehlungen gehören unter anderem: